Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – Stärkere Steuerkontrolle und neue Haftungs‑ und Meldepflichten
abgestimmt am
18.11.2010Zusammenfassung
Das Betrugsbekämpfungsgesetz von 2010 stärkt die Steuerkontrolle durch neue Haftungsregeln für Bauaufträge, erweiterte Meldepflichten für Auslandszahlungen, längere Verjährungsfristen und erweiterte Befugnisse der Finanzpolizei sowie eine Kooperation mit Europol.einfache Mehrheit XXIV 18.11.2010
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Einführung einer Auftraggeber‑Haftung im Baugewerbe: Das auftraggebende Unternehmen haftet für lohnabhängige Abgaben des Subunternehmers bis zu 5 % des Werklohns, Ausnahmen gelten bei Eintragung in die HFU‑Liste oder Zahlung eines Haftungsbetrags an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse.
- Neu eingefügte Regelung, dass bei fehlender Anmelde‑ und Lohnsteuerpflicht des Arbeitgebers ein vereinbarter Nettoarbeitslohn angenommen wird, sofern die Meldepflichten nach §§ 119 ff BAO bzw. § 18 GSVG erfüllt sind.
- Der Lohnzahlungszeitraum wird bei durchgehender Beschäftigung im Kalendermonat auf den ganzen Monat festgelegt; beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats, gilt der Kalendertag.
- Der Arbeitnehmer kann direkt in Anspruch genommen werden, wenn er mit dem Arbeitgeber vorsätzlich zusammenwirkt, um die Lohnsteuer zu verkürzen.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (34)
GRÜNE (20)
BZÖ (17)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(34)
GRÜNE
(20)
BZÖ
(17)
Referenziert in
Evaluierung und allenfalls Erweiterung der in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 genannten Berufsgruppen im Sinne einer umfassenden Betrugsbekämpfung bis zum 31.12.2011 (31/AEA)
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2010
Andere
Evaluierung und Prüfung der Haftungshöhe bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen bis zum 31.12.2012 (32/AEA)
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2010
Andere
Reden
20 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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