Annahme des Beitritts von Mauritius zum Kindesentführungs‑Übereinkommen
abgestimmt am
30.11.2010
Zusammenfassung
Österreich nimmt den Beitritt von Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung an, um die Zusammenarbeit im Kinderschutz zu stärken – ohne finanzielle oder administrative Belastungen.
einfache MehrheitXXIV30.11.2010
Andere
Bürgerliches Recht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich erklärt die Annahme des Beitritts von Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.
Da das Übereinkommen keine Zuständigkeiten der Länder berührt, ist nur die Zustimmung des Nationalrats nötig; der Bundesrat muss nicht zustimmen.
Durch die Annahmeerklärung entstehen für Österreich weder Kosten noch zusätzliche Verwaltungslasten.
Die Wirksamkeit des Beitritts tritt am ersten Tag des dritten Kalendermonats nach Hinterlegung der Annahmeerklärung in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.