Bilaterales Abkommen für Wissenschafts‑ und Technikkollaboration Österreich‑Serbien

Zusammenfassung

Das Abkommen zwischen Österreich und Serbien fördert die wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit, finanziert jährlich bis zu 90 000 € Mobilitätskosten und richtet eine gemischte Kommission zur Koordination ein.
einfache Mehrheit XXIV 01.03.2011
Andere
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

  • Ziel des Abkommens ist die systematische Förderung der wissenschaftlich‑technischen Zusammenarbeit zwischen Österreich und Serbien.
  • Jährlich können bis zu 90 000 € für Mobilitätskosten von Forschenden bereitgestellt werden; die Mittel stammen aus dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.
  • Eine gemischte Kommission, die alle zwei Jahre zusammentritt, koordiniert die Zusammenarbeit, gibt Empfehlungen und evaluiert die Projekte.
  • Der Schutz des geistigen Eigentums wird durch separate Vereinbarungen zwischen den beteiligten Institutionen geregelt und richtet sich nach nationalem und internationalem Recht.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
1:52 min
Abkommen mit der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
1:39 min
Abkommen mit der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
Relevante Medienberichte
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