Novellierung von Asyl‑, Fremden‑ und Aufenthaltsrecht – Schutz von Privat‑ und Familienleben
abgestimmt am
12.03.2009Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Asyl‑, Fremdenpolizei‑ und Aufenthaltsrecht, führt neue Kriterien zur Bewertung von Privat‑ und Familienleben nach Art. 8 EMRK ein, schafft automatische Niederlassungsbewilligungen bei dauerhaft unzulässiger Ausweisung und richtet einen besonderen Aufenthaltstitel sowie einen Beirat für besonders berücksichtigungswürdige Fälle ein.einfache Mehrheit XXIV 12.03.2009
Gesetz
Flüchtling
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
- Einführung neuer Kriterien (Art, Dauer, Familienleben, Integration usw.) für die Prüfung, ob eine Ausweisung das Recht auf Privat‑ und Familienleben nach Art. 8 EMRK verletzt.
- Definition, wann eine Ausweisung dauerhaft unzulässig ist – insbesondere bei Schutz von österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit unbefristetem Niederlassungsrecht.
- Ersetzung des Wortes „Berufungsentscheidung“ durch „Beschwerdeentscheidung“ in mehreren Vorschriften, um das Verfahren zu vereinheitlichen.
- Einrichtung von §§ 44a/44b, die bei dauerhaft unzulässiger Ausweisung automatisch eine Niederlassungsbewilligung (beschränkt bzw. unbeschränkt) erteilen.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (34)
BZÖ (21)
GRÜNE (20)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(34)
BZÖ
(21)
GRÜNE
(20)
Referenziert in
Standortentscheidung für neue Erstaufnahmestelle Süd und Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen
einfache Mehrheit XXIV 12.03.2009
Entschließung
Abstandnahme vom Projekt eines „Schubhaftzentrums“ in Leoben (124/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 12.03.2009
Entschließung
Asylgesetz 2005, Fremdenpolizeigesetz 2005 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (AA-20)
einfache Mehrheit XXIV 12.03.2009
Abänderung
Reden
33 Reden insgesamt
Pro
Contra
Kößl Günter
ÖVP
Dokumente (PDFs)
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