Anpassung von Arbeitsrecht und Kinder‑Jugendarbeitsschutz an ILO‑Standards 2010
abgestimmt am
21.10.2010
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Kinder‑ und Jugendarbeitsschutzgesetz, das Landarbeitsgesetz und weitere arbeitsrechtliche Gesetze an das ILO‑Übereinkommen 138 an, erhöht das Mindestalter für Beschäftigung auf 13 Jahre, führt geschlechtsneutrale Formulierungen ein und schafft Sonderregelungen für Ruhezeiten in Krankenanstalten.
einfache MehrheitXXIV21.10.2010
Gesetz
Arbeitsrecht
Gewerbeaufsicht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.11.2010
Das Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern wird von 12 auf 13 Jahre angehoben; leichte Arbeiten dürfen nun für 13‑ bis 15‑jährige Kinder erlaubt werden.
Alle personen‑ oder funktionsbezogenen Bezeichnungen im Gesetz werden geschlechtsneutral formuliert.
Der Begriff „geistige Getränke“ wird durch das modernere Wort „Alkohol“ und die Formulierung „alkoholische Getränke aller Art“ ersetzt.
Für Dienstnehmer in Krankenanstalten wird über Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung eine Sonderregelung zur wöchentlichen Ruhezeit eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.