Ratifikation des Europarats‑Übereinkommens zum Kinderschutz
abgestimmt am
30.11.2010
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Ratifikation des Europarats‑Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor, das neue Straftatbestände wie Grooming und Kinderpornografie einführt und umfassende Präventions‑ sowie Opferschutzmaßnahmen verlangt.
einfache MehrheitXXIV30.11.2010
Andere
Europarat
Strafrecht
junger Mensch
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich soll das Europarats‑Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ratifizieren.
Das Übereinkommen definiert neue Straftatbestände wie Grooming, Kinderprostitution, Kinderpornografie und die Ausbeutung von Kindern im Internet.
Österreich muss das Strafrecht anpassen (z. B. § 207a StGB) und weitere Normen (z. B. §§ 206, 212) ergänzen, um die neuen Delikte zu erfassen.
Ein Koordinations‑ und Überwachungsmechanismus auf nationaler Ebene wird eingerichtet, um die Umsetzung des Übereinkommens zu kontrollieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.