Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 – Regelungen für Zulassung, Kennzeichnung und Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln
abgestimmt am
20.01.2011Zusammenfassung
Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 regelt den gesamten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln – von der Zulassung über Kennzeichnung, Lagerung und Vertrieb bis zur Rücknahme – und legt umfangreiche Kontroll- und Meldepflichten für Unternehmen sowie Strafen bei Verstößen fest.einfache Mehrheit XXIV 20.01.2011
Gesetz
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich orientiert sich an der EU‑Verordnung Nr. 1107/2009 und deckt alle Pflanzenschutzmittel, deren Verpackungen und Werbematerial ab.
- Betreiber von Pflanzenschutzmitteln müssen sich in ein zentrales Betriebsregister eintragen und alle zugelassenen Produkte in ein Pflanzenschutzmittel‑Register aufnehmen lassen.
- Die Aufsichtsorgane dürfen jederzeit Grundstücke, Gebäude und Beförderungsmittel betreten, Proben nehmen und Unterlagen einsehen; bei Verweigerung kann die Kontrolle erzwungen werden.
- Für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern ist ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich; die Zollstelle muss das Dokument prüfen, bevor die Sendung freigegeben wird.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (37)
GRÜNE (20)
BZÖ (17)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(37)
GRÜNE
(20)
BZÖ
(17)
Referenziert in
Reduzierung des Pestizideinsatzes im Rahmen eines Nationalen Aktionsplans (599/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 20.01.2011
Entschließung
Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut (602/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 20.01.2011
Entschließung
Importverbot für deutsches Schweinefleisch (600/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 20.01.2011
Entschließung
Kennzeichnung von Fleisch mit dem Gütesiegel "A" (601/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 20.01.2011
Entschließung
Agrarrechtsänderungsgesetz 2010 (AA-184)
einfache Mehrheit XXIV 20.01.2011
Abänderung
Reden
15 Reden insgesamt
Pro
Contra
Grillitsch Fritz
ÖVP
Dokumente (PDFs)
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