Optionale Chipkartenzulassungsbescheinigung Teil I

Zusammenfassung

Die Novelle ermöglicht optional die Ausstellung einer digitalen Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat, legt Kosten von 41,70 € fest und regelt damit verbundene Verfahren wie Zweitausfertigungen, Entwertung bei Abmeldung und Datenübermittlung.
einfache Mehrheit XXIV 10.07.2009
Gesetz
Straßenverkehr
Verwaltungsreform

Schwerpunkte

  • Bei Änderungen, die keine wesentlichen technischen Merkmale betreffen, kann ein neuer Zulassungsschein im Chipkartenformat beantragt werden; dafür ist ein Kostenersatz zu zahlen.
  • Die Ausstellung des Zulassungsscheins und die Festsetzung des zulässigen Gesamtgewichts bei bestimmten Anhängern sind jetzt Teil der übertragenen Aufgaben der Zulassungsstellen.
  • Zulassungsstellen dürfen für die Ausstellung des neuen Zulassungsscheins, Überstellungsfahrten oder Probefahrtkennzeichen einen einmaligen Kostenersatz bis zu 41,70 € erheben.
  • Für Anhänger und gewerbsmäßige Mietfahrzeuge können auf Antrag zwei gleichlautende Zulassungsbescheinigungen ausgestellt werden; bei Chipkarten wird jede mit dem Vermerk „Zweitkarte“ versehen.

Reden

7 Reden insgesamt

Pro
Contra
1:39 min
31. KFG-Novelle
1:36 min
31. KFG-Novelle
Dokumente (PDFs)
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