Zusammenfassung
Die Novelle ermöglicht optional die Ausstellung einer digitalen Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat, legt Kosten von 41,70 € fest und regelt damit verbundene Verfahren wie Zweitausfertigungen, Entwertung bei Abmeldung und Datenübermittlung.einfache Mehrheit XXIV 10.07.2009
Gesetz
Straßenverkehr
Verwaltungsreform
Schwerpunkte
- Bei Änderungen, die keine wesentlichen technischen Merkmale betreffen, kann ein neuer Zulassungsschein im Chipkartenformat beantragt werden; dafür ist ein Kostenersatz zu zahlen.
- Die Ausstellung des Zulassungsscheins und die Festsetzung des zulässigen Gesamtgewichts bei bestimmten Anhängern sind jetzt Teil der übertragenen Aufgaben der Zulassungsstellen.
- Zulassungsstellen dürfen für die Ausstellung des neuen Zulassungsscheins, Überstellungsfahrten oder Probefahrtkennzeichen einen einmaligen Kostenersatz bis zu 41,70 € erheben.
- Für Anhänger und gewerbsmäßige Mietfahrzeuge können auf Antrag zwei gleichlautende Zulassungsbescheinigungen ausgestellt werden; bei Chipkarten wird jede mit dem Vermerk „Zweitkarte“ versehen.
Reden
7 Reden insgesamt
Pro
Contra
Vock Bernhard
FPÖ
Stauber Peter
SPÖ
Dokumente (PDFs)
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