Änderung des Arbeits‑, Post‑ und Landarbeitsgesetzes – Stärkung der Mitbestimmung
abgestimmt am
17.11.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert die Arbeitsverfassung, stärkt Arbeitnehmerrechte und richtet ein Europäisches Betriebsratsgremium ein.
einfache MehrheitXXIV17.11.2010
Gesetz
Wahl
Arbeitsrecht
junger Mensch
Personalvertretung
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Das Bundeseinigungsamt muss dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie allen zuständigen Gerichten eine Kopie jeder neuen Satzung mit Nummer und Kundmachungsdatum übermitteln.
Die Enthebung des Wahlvorstandes darf nur erfolgen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Arbeitnehmer anwesend ist.
Bei Betriebsversammlungen müssen Jugendvertrauensrat und Behindertenvertrauensperson zusätzlich eingeladen werden.
Beschlüsse per schriftlicher Stimmabgabe sind nur zulässig, wenn kein Mitglied des Betriebsrates dem Verfahren widerspricht; gleiche Regel gilt für fernmündliche Abstimmungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.