Polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa – Konvention
abgestimmt am
29.04.2011
Zusammenfassung
Die Konvention stärkt die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen sieben südosteuropäischen Staaten, um grenzüberschreitende Kriminalität, Terrorismus und illegale Migration zu bekämpfen. Sie regelt Informationsaustausch, gemeinsame Einsätze, Verbindungsbeamte, kontrollierte Lieferungen, verdeckte Ermittlungen und Datenschutz.
einfache MehrheitXXIV29.04.2011
Andere
öffentliche Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Konvention stärkt die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden, um Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu bekämpfen.
Ein intensiver Informationsaustausch ohne personenbezogene Daten soll die Koordination bei Einsätzen und Ermittlungen verbessern.
Auf Ersuchen leisten die Strafverfolgungsbehörden gegenseitig Hilfe, wobei Anfragen schriftlich (Fax/E‑Mail) zu erfolgen haben.
Kontrollierte Lieferungen von Drogen, Waffen oder anderen gefährlichen Gütern können über die Grenzen hinweg überwacht und bei Bedarf beschlagnahmt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.