Ermächtigung zum Verkauf von unbeweglichem Bundesvermögen
abgestimmt am
18.11.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz ermächtigt den Finanzminister, ausgewählte Bundesimmobilien zu verkaufen, um Einnahmen zu erzielen und Flächen für private Bauvorhaben freizugeben.
einfache MehrheitXXIV18.11.2010
Gesetz
Verteidigung
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen erhält die Ermächtigung, unbewegliche Bundesimmobilien zu verkaufen.
Die Verkäufe müssen nach dem Grundsatz "bestmöglich" erfolgen und orientieren sich an den Vorgaben des SIVBEG‑EG.
Aufgelistet sind 12 Liegenschaften in Wien und Niederösterreich, die zum Verkauf vorgesehen sind (z. B. Breitensee, Simmering, Zettling).
Die SIVBEG m.b.H. ist mit der Bewertung, Festlegung des Mindestverkaufspreises und Durchführung der Veräußerungen beauftragt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.