Abkommen über Verbindungsbüros der Weltbankgruppe in Wien
abgestimmt am
18.11.2010
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Einrichtung von Verbindungsbüros der IBRD, IFC und MIGA in Wien, gewährt ihnen Immunität, Steuer‑ und Zolllastenbefreiungen sowie besondere Rechte für ihr Personal und deren Familien.
einfache MehrheitXXIV18.11.2010
Andere
Finanzwesen
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert den Begriff „Verbindungsbüro“ und legt fest, dass es das offizielle Büro der IBRD, IFC und MIGA in Wien ist.
Der Amtssitz des Büros ist unverletzlich; österreichische Behörden dürfen ihn nur mit Zustimmung des Leiters betreten, außer in Notfällen.
Die Organisationen und ihr Personal sind von der österreichischen Gerichtsbarkeit, Beschlagnahmung und Enteignung befreit, außer in den im Abkommen genannten Ausnahmefällen.
Alle steuerlichen Belastungen (Umsatzsteuer, Einkommens‑ und Erbschaftssteuer) sowie Zölle auf Güter, die für das Büro benötigt werden, entfallen für die Organisationen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.