Theaterarbeitsgesetz – Regelung von Arbeitsverhältnissen im Theater
abgestimmt am
17.11.2010
Zusammenfassung
Das Theaterarbeitsgesetz (TAG) regelt seit 2011 Arbeitsverhältnisse in Theaterunternehmen, definiert Rechte, Pflichten, Urlaubsansprüche, Ruhezeiten, Konkurrenzverbote und Strafbestimmungen.
einfache MehrheitXXIV17.11.2010
Gesetz
Arbeitsrecht
Darstellende Künste
Schwerpunkte
Das TAG gilt für alle Personen, die künstlerische Arbeiten in einem Theaterunternehmen erbringen.
Bei Krankheit, Unfall oder Berufskrankheit erhalten Mitglieder bis zu sechs Wochen weiterhin feste Bezüge; danach erhalten sie die Hälfte der Bezüge.
Jedes Arbeitsjahr erhalten Mitglieder mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub, der jedes weitere Jahr um zwei Werktage wächst (max. sechs Wochen).
Mitglieder dürfen nicht nachts, an Sonntagen oder Feiertagen zu Proben herangezogen werden, es sei denn, es gibt unabwendbare Gründe; wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 36 Stunden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.