2. SVÄG 2010 – Gleichstellung, Teilversicherung & Beitragspflicht für Auslandsrenten
abgestimmt am
17.11.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz 2. SVÄG 2010 harmonisiert die Sozialversicherung: Es schafft Teilversicherung für Behinderte in Beschäftigungstherapie, synchronisiert den Beginn der Pflichtversicherung von Selbständigen und führt Beiträge für ausländische Renten ein.
einfache MehrheitXXIV17.11.2010
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Eine neue Teilversicherung in der Unfallversicherung wird für Personen mit Behinderung eingeführt, die in anerkannten Einrichtungen der Beschäftigungstherapie arbeiten.
Beiträge zur Krankenversicherung werden künftig auch von vergleichbaren ausländischen Renten erhoben, wenn die Rentenbezieher in Österreich Leistungen der Krankenversicherung erhalten.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung wird für Personen ermöglicht, die nach Wegfall ihrer Pflichtversicherung weiterhin versichert bleiben wollen.
Technische Unterstützung von Sicherheitsmaßnahmen (z. B. kryptografische Schlüssel) wird für die Nutzung von Gesundheitsdaten im e‑card‑System festgeschrieben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.