Das Gesetz stärkt die Gleichbehandlung, indem es Diskriminierung wegen Naheverhältnissen verbietet, Lohntransparenz für Stellenausschreibungen fordert und neue Berichtspflichten für Unternehmen einführt.
einfache MehrheitXXIV20.01.2011
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Erweiterung des Diskriminierungsverbots: Diskriminierung ist nun auch dann verboten, wenn sie wegen eines Naheverhältnisses zu einer Person erfolgt (z. B. wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter oder sexueller Orientierung).
Arbeitgeber und Arbeitsvermittler müssen in Stellenausschreibungen das geltende Kollektivvertrags‑ bzw. Mindestentgelt angeben und auf mögliche Überzahlung hinweisen.
Verstöße gegen die neuen Stellenausschreibungs‑ und Diskriminierungsregeln werden mit Geldstrafen bis zu 360 Euro geahndet.
Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten müssen alle zwei Jahre einen anonymisierten Einkommensbericht erstellen und an betriebliche Vertretungsorgane übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.