Österreich‑Serbien: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (2010)
abgestimmt am
18.11.2010
Zusammenfassung
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Serbien verhindert die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen, legt fest, welche Steuern gelten, definiert Ansässigkeit und regelt die Aufteilung von Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.
einfache MehrheitXXIV18.11.2010
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für die Einkommen‑ und Vermögensteuern beider Länder, unabhängig von ihrer Erhebungsart.
Eine Person ist ansässig, wenn sie nach dem jeweiligen nationalen Recht dort steuerpflichtig ist – nicht nur wegen Einkünften aus Quellen im Staat.
Gewinne von Unternehmen werden nur im Ansässigkeitsstaat besteuert, es sei denn, das Unternehmen betreibt eine Betriebsstätte im anderen Staat – dann wird der Gewinnanteil dieser Betriebsstätte dort besteuert.
Dividenden dürfen im Quellenstaat besteuert werden, jedoch höchstens 5 % (bei qualifizierten Anteilen) bzw. 15 % des Bruttobetrags in allen anderen Fällen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.