Zusammenfassung
Das Transparenzdatenbankgesetz richtet eine zentrale Datenbank und ein Online‑Portal ein, in dem Bürger*innen sämtliche staatlichen Geldleistungen, steuerliche Ersparnisse und Förderungen einsehen können. Die BRZ GmbH sammelt Meldungen von Behörden und Unternehmen, stellt die Daten im Portal bereit und ermöglicht damit Nachweise und statistische Auswertungen.einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Gesetz
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Das Gesetz legt drei zentrale Ziele fest: Übersichtliche Darstellung aller erhaltenen Leistungen, Erleichterung von Nachweisen und statistische Auswertungen für die Steuerung öffentlicher Mittel.
- Bürger*innen erhalten nach einer eindeutigen elektronischen Identifizierung über das Transparenzportal Zugriff auf ihr Brutto‑ und Nettoeinkommen sowie auf alle Geldleistungen, die ihnen gewährt wurden.
- Die BRZ GmbH bezieht die Daten aus bestehenden Datenbanken von Finanzministerium, Sozialversicherung und Arbeitsmarktservice; zusätzliche Leistungen, die nicht in diesen Systemen erfasst sind, müssen von den leistenden Stellen gemeldet werden.
- Leistende Stellen müssen Meldungen über ausgezahlte Geldleistungen unverzüglich nach Auszahlung (spätestens bis zum Jahresende) elektronisch an die BRZ GmbH übermitteln.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (37)
GRÜNE (20)
BZÖ (17)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(37)
GRÜNE
(20)
BZÖ
(17)
Referenziert in
Novellierung des Transparenzdatenbankgesetzes (510/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Entschließung
Abgeltung von Zwischenfinanzierungskosten aufgrund verspätet ausbezahlter Förderungen (509/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Entschließung
Transparenzdatenbankgesetz - TDBG (AA-149)
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Abänderung
Reden
30 Reden insgesamt
Pro
Contra
Tamandl Gabriele
ÖVP
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.