Österreich‑Bulgarien: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (2010)
abgestimmt am
30.11.2010
Zusammenfassung
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Bulgarien legt fest, welche Einkünfte und Vermögenswerte von welchen Personen in welchem Staat zu besteuern sind, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
einfache MehrheitXXIV30.11.2010
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für Personen, die in Österreich oder Bulgarien ansässig sind oder in beiden Staaten einen steuerlichen Bezug haben.
Die Regelung umfasst alle Einkommen‑ und Vermögensteuern, die von einem der beiden Staaten erhoben werden, einschließlich Gewinnsteuern aus dem Verkauf von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen.
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (z. B. Miete, Verpachtung) dürfen im Staat besteuert werden, in dem das Vermögen liegt.
Unternehmensgewinne werden nur im Ansässigkeitsstaat besteuert, es sei denn, das Unternehmen betreibt eine Betriebsstätte im anderen Staat; dann wird der auf die Betriebsstätte entfallende Gewinnanteil dort besteuert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.