Einführung eines umfassenden Rechtsrahmens für E‑Geld
abgestimmt am
30.11.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz regelt die Ausgabe, Aufsicht und Sicherung von elektronischem Geld (E‑Geld) in Österreich und passt zahlreiche andere Gesetze an die neuen EU‑Richtlinien an.
einfache MehrheitXXIV30.11.2010
Gesetz
Finanzwesen
Europäische Union
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Nur bestimmte Institute – Kreditinstitute, E‑Geld‑Institute, Post, Zentralbanken und staatliche Stellen – dürfen E‑Geld ausgeben.
Die Erteilung einer Konzession erfordert Angaben zum Geschäftsmodell, Nachweis des Anfangskapitals (mindestens 350 000 €) und Maßnahmen zum Schutz der Kundengelder.
Instituten müssen jederzeit ausreichende Eigenmittel halten; für die reine Ausgabe von E‑Geld beträgt das Mindestkapital 350 000 €.
Kundengelder müssen gesichert werden, zum Beispiel durch ein separates Sicherungsdepot oder eine Versicherung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.