Novelle des Maß‑ und Eichgesetzes: Einheitendefinition, erweiterte Eichpflicht & neue Metrologiebeirat
abgestimmt am
30.11.2010
Zusammenfassung
Die Novelle des Maß‑ und Eichgesetzes definiert gesetzliche Maßeinheiten neu, führt den Metrologiebeirat ein, erweitert die Eichpflicht auf weitere Messgeräte und legt neue Vorgaben für Schankgefäße, Nettoverwiegung und die Zuständigkeit von Eichstellen fest.
einfache MehrheitXXIV30.11.2010
Gesetz
Maße und Gewichte
Schwerpunkte
Die gesetzlichen Maßeinheiten werden neu definiert und es wird ausdrücklich erlaubt, zusätzliche Einheiten anzugeben, solange die gesetzlich genannten hervorgehoben werden.
Ein Metrologiebeirat wird im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingesetzt, um die Messtechnik‑Infrastruktur zu verbessern, europäische Rechtssetzungen zu koordinieren und Forschung zu fördern.
Die Eichpflicht wird auf Kältezähler, Messgeräte mit abrechnungsrelevanten Zusatzeinrichtungen (Gas, Flüssigkeit, thermische Energie) sowie auf Dosimeter für ionisierende Strahlung und Rundholz‑Messanlagen ausgedehnt (Wirksamkeit ab 1. Jänner 2013).
Für Schankgefäße gelten neue Vorgaben zu Werkstoffen, Nenninhalten und Kennzeichnung; sie dürfen nur bis 30. Oktober 2016 in Verkehr gebracht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.