Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2009 des Bundesministeriums für Justiz fasst zwei Strafverfahren und die dazugehörigen Ministerial‑Weisungen zusammen, die den Fortbestand von Verteidigungsrechten für bereits eingetragene Anwälte sichern und die Einstellung von Ermittlungen ohne ausreichende Beweise anordnen.einfache Mehrheit XXIV 25.03.2010
Bericht
Strafrecht
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Das Ministerium erteilte eine Weisung, die Verteidigungsrechte von Anwälten, die am 31. Dezember 2007 in die Verteidigerliste eingetragen waren, zu bewahren.
- Im Verfahren Wels (StV 4 St 106/08k) wurde der Angeklagte S. nach Zahlung einer Geldstrafe von 550 € und Pauschalkosten im März 2009 verurteilt.
- Im Verfahren Eisenstadt (7 UT 219/08g) wurde wegen fehlender Beweise und unklarer Absicht des Verdächtigen XY die Verfolgung nach einer Weisung des Ministeriums im August 2009 eingestellt.
- Die Weisungen wurden gemäß § 29a Abs. 1 StAG erteilt, das Ministerium nutzt diese Rechtsgrundlage, um Anweisungen an Staatsanwaltschaften zu geben.
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