Prüfbericht zur Praxis der Ökostromaufschläge und möglicher Wettbewerbsverstöße
abgestimmt am
20.05.2010
Zusammenfassung
Der Bericht prüft, ob Energieversorger die gesetzlich festgelegten Ökostromzuschläge zu hoch ausweisen und ob damit Verstöße gegen das UWG oder Kartellrecht vorliegen. Die Bundeswettbewerbsbehörde kommt zu keinem eindeutigen Befund, empfiehlt jedoch mehr Transparenz und eine Reform des Fördersystems.
einfache MehrheitXXIV20.05.2010
Bericht
Preis
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Die von den Energieversorgern ausgewiesenen Ökostromaufschläge liegen häufig über den tatsächlich entstehenden Kosten.
Die Bundeswettbewerbsbehörde prüfte, ob diese Praxis gegen das UWG (unlautere Geschäftspraktiken) verstößt, kam jedoch zu dem Ergebnis, dass kein klarer Verstoß nachweisbar ist.
Ein möglicher Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung wurde ebenfalls geprüft, aber es gibt keine ausreichenden Hinweise auf einen Kartellrechtsverstoß.
Unterschiedliche Berechnungsmethoden (ex‑ante‑Prognosen der Unternehmen vs. ex‑post‑Ist‑Werte der ECG) führen zu abweichenden Schätzungen der Mehrkosten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.