Zusammenfassung
Die Bundesregierung legt dem Nationalrat einen Bericht vor, der prüft, wie das 2007 von der IAO angenommene Übereinkommen Nr. 188 und die Empfehlung Nr. 199 zur Arbeit im Fischereisektor in Österreich umgesetzt werden können. Aufgrund der geringen Zahl von Berufsfischern und der Beschränkung auf kleine Binnenboote ist das Übereinkommen für Österreich kaum relevant; die meisten Kernvorgaben sind bereits durch nationales Arbeits‑ und Sozialrecht abgedeckt.einfache Mehrheit XXIV 12.05.2010
Bericht
internationales Arbeitsrecht
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
- Die IAO hat 2007 das Übereinkommen Nr. 188 und die Empfehlung Nr. 199 zur Arbeit im Fischereisektor verabschiedet; Österreich muss darüber berichten, ob und wie es diese Vorgaben umsetzt.
- Die Kernvorgaben zu Mindestalter (16 Jahre) und ärztlichen Untersuchungen sind bereits im Landarbeitsgesetz (LAG) verankert, sodass keine neuen Gesetze nötig sind.
- Regelungen zu Ruhepausen und Arbeitszeit (mindestens 1 Stunde Pause, max. 40 Std./Woche) werden durch § 63 LAG abgedeckt.
- Bestimmungen zu sanitären Einrichtungen und Trinkwasser an Bord gelten nur für größere Schiffe; für die kleinen Binnenboote gibt es keine entsprechenden nationalen Vorgaben, sodass diese Punkte praktisch nicht relevant sind.
Dokumente (PDFs)
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