Zusammenfassung
Der Bericht schildert, dass das EU‑Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz nur die Vollstreckung von Geldbußen regelt, nicht jedoch die Ermittlung von Fahrzeughaltern oder -lenkern. In der Praxis führt das zu erheblichen Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Verkehrsdelikten, weil viele Staaten keine oder nur sehr verzögerte Auskünfte geben.einfache Mehrheit XXIV 24.11.2010
Bericht
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Das EU‑VStVG regelt nur die Vollstreckung von Geldstrafen, nicht aber die Ermittlung von Haltern oder Lenker*innen bei grenzüberschreitenden Verwaltungsstrafsachen.
- In Deutschland wird die Halterauskunft oft verweigert, weil das KFG‑§ 103 Abs. 2 die Weitergabe von Daten einschränkt.
- Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für grenzüberschreitende Amtshilfe sind das EuRHÜbk 1959 und das EU‑RHÜbk 2000, wobei letztere auch Verwaltungsstrafsachen abdeckt.
- Ein Beitritt zu EUCARIS würde einen direkten, automatisierten Datenaustausch von Halter‑ und Führerscheininformationen ermöglichen.
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Relevante Medienberichte
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