Zusammenfassung
Der Bericht informiert über die Umsetzung der EMAS‑Verordnung in Österreich von 2006 bis 2010, zeigt steigende Teilnehmerzahlen, Förderungen und Verwaltungsvereinfachungen.einfache Mehrheit XXIV 13.10.2010
Bericht
Umwelt
Schwerpunkte
- Seit dem 11. Januar 2010 gilt die EMAS‑III‑Verordnung, die neue Impulse für die Teilnahme von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen setzt.
- Durch das Konsolidierungs‑Verfahren (§ 23) können Unternehmen mehrere Genehmigungen zu einem einzigen Bescheid zusammenfassen, was Zeit und Kosten spart.
- Für EMAS‑Organisationen entfällt die Pflicht, separate Abfall‑ bzw. Abwasserbeauftragte zu bestellen (§ 24), wenn sie bereits einen Umweltbeauftragten nach EMAS‑Anhang I‑A haben.
- Behörden dürfen EMAS‑Organisationen nur noch im Rahmen einer Plausibilitäts‑ und Vollständigkeitsprüfung kontrollieren (§ 25), was den administrativen Aufwand reduziert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.