Zusammenfassung
Der Tätigkeitsbericht 2009 des Verwaltungs‑ und Verfassungsgerichtshofs gibt Aufschluss über Fallzahlen, Personal und Reformbedarf. Trotz hoher Erledigungszahlen bleiben über 10 000 Beschwerden offen, was die Notwendigkeit einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit betont.einfache Mehrheit XXIV 06.10.2011
Bericht
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
- Der Verwaltungsgerichtshof verzeichnete 5 358 neue Beschwerden und erledigte 7 620, blieb jedoch mit 10 162 offenen Fällen stark belastet.
- Die Asylrechtssachen dominierten den Arbeitsaufwand: 3 449 Beschwerden wurden eingereicht, von denen 2 462 im selben Jahr erledigt wurden; am Jahresende verblieben 1 150 offene Asylfälle.
- Personell bestand das Gericht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, 13 Senatspräsidenten und 53 Richtern; mehrere erfahrene Richter gingen in den Ruhestand, sodass neue Mitglieder nachgefordert wurden.
- Der Bericht fordert dringend die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, um den steigenden Anforderungen des EU‑Rechts und der EMRK gerecht zu werden.
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