Zusammenfassung
Der Bericht analysiert die aktuelle Rechtslage zu Mobbing in Österreich und stellt fest, dass bestehende Gesetze bereits viele Schutzmechanismen bieten, jedoch Lücken – besonders im Cyber‑Mobbing – bestehen. Ein neues Anti‑Mobbing‑Gesetz wird nicht für nötig gehalten, dafür aber mehr Prävention und Aufklärung.einfache Mehrheit XXIV 06.07.2011
Bericht
Strafrecht
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Arbeitgeber haben nach der Fürsorgepflicht die Aufgabe, ihre Beschäftigten vor Mobbing zu schützen; Verstöße können zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen führen.
- Seit dem 1. Jänner 2010 verbietet § 43a BDG 1979 Mobbing im öffentlichen Dienst, auch wenn keine klassische Diskriminierungs‑Motivation vorliegt.
- Das Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Belästigungen, die die Würde einer Person verletzen; Mobbing ist eine mögliche Ausprägung, wenn es mit geschützten Merkmalen verknüpft ist.
- Betriebsräte können in Betriebsvereinbarungen Maßnahmen zum Schutz vor Mobbing festlegen, etwa durch Gesundheits‑ und Klimaprogramme.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.