Zusammenfassung
Der Bericht prüft, ob die Führerscheinentziehung bei freiwilliger Ableistung sozialer Dienste verkürzt werden kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das aktuelle Gesetz keine Grundlage bietet und die Umsetzung mit erheblichen rechtlichen und verwaltungstechnischen Problemen verbunden wäre.einfache Mehrheit XXIV 22.12.2011
Bericht
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Das aktuelle Führerscheingesetz enthält keine Rechtsgrundlage für eine Verkürzung der Entzugsdauer bei Ableistung sozialer Dienste.
- Eine Umgestaltung des Entzugsverfahrens von einem Verwaltungs‑ zu einem Strafverfahren würde erhebliche rechtliche und verwaltungstechnische Probleme verursachen.
- Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Behörden (z. B. separate Bescheide nach absolvierten sozialen Diensten) wäre sehr groß.
- Die genaue Definition, welche Tätigkeiten als „sozialer Dienst“ gelten, ist schwer zu fassen und könnte zu Ungleichbehandlungen führen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.