Zusammenfassung
Der BMF‑Bericht von 2012 untersucht die Meldungen nach § 109a EStG für die Jahre 2008‑2010 und stellt fest, dass ein großer Teil der Einkünfte aus freien Dienstverträgen nicht vollständig versteuert wird. Er schlägt vor, die Meldepflicht auf weitere Berufsgruppen auszudehnen, um Steuerhinterziehung besser zu bekämpfen.einfache Mehrheit XXIV 15.03.2012
Bericht
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Zwischen 2008 und 2010 wurden rund 256 000 bis 272 000 Meldungen nach § 109a EStG übermittelt, mit jährlichen Auszahlungsbeträgen von etwa 1,5 Billion Euro.
- Die meisten Meldungen betreffen Leistungen von Bausparkassen‑ und Versicherungsvertretern, die nach § 6 Abs. 1 Z 13 UStG als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten gelten.
- Funktionäre öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die Funktionsgebühren nach § 29 Z 4 EStG erhalten, sind ebenfalls meldepflichtig.
- Leistungen, die im Rahmen freier Dienstverträge erbracht werden und unter die Versicherungspflicht des § 4 Abs. 4 ASVG fallen, machen den größten Teil der Meldungen aus.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.