Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2007 des Bundesministeriums für Justiz gibt Auskunft über die Anwendung besonderer Ermittlungsmaßnahmen wie optische und akustische Überwachung. Er zeigt, dass nur wenige Fälle genehmigt wurden, davon ein Teil erfolgreich war, und diskutiert die Balance zwischen Sicherheit und Grundrechten.einfache Mehrheit XXIV 26.02.2009
Bericht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Im Jahr 2007 wurden zwei große Späh‑ und Lauschangriffe (optische/akustische Überwachung) gerichtlich bewilligt, wobei einer in Salzburg und einer in Wien stattfand.
- Ein kleiner Späh‑ und Lauschangriff wurde im August 2007 in einer Wiener Lokalität genehmigt, um eine Erpressungshandlung zu überwachen; die Maßnahme war erfolgreich.
- 60 Videofallen‑Überwachungen (optische Aufnahmen ohne Ton) wurden im Jahr 2007 durchgeführt, davon 47 innerhalb von Räumen mit Einwilligung der Besitzer.
- Im Berichtsjahr wurde kein Antrag auf automatisierten Datenabgleich (Rasterfahndung) gestellt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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