Zusammenfassung
Der Bericht der Bundesanstalt für Verkehr aus 2012 fasst die Durchführung technischer Unterwegskontrollen von Nutzfahrzeugen zusammen. Im Jahr wurden über 32 000 Fahrzeuge geprüft, wobei rund ein Fünftel als Gefahr im Verzug eingestuft wurde. Der Jahresbudget betrug 2,6 Mio. €, und die Kontrollen sollen künftig auch leichte Nutzfahrzeuge umfassen.einfache Mehrheit XXIV 22.05.2013
Bericht
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Die rechtliche Grundlage für die Unterwegskontrollen ist § 58 KFG 1967, der Behörden das Recht gibt, Fahrzeuge jederzeit an Ort und Stelle zu prüfen.
- Die EU‑Richtlinie 2000/30/EU legt die Berichterstattungspflichten und das zweijährige Berichtssystem für technische Unterwegskontrollen fest.
- Die neue EU‑Richtlinie 2010/47/EU soll leichte Nutzfahrzeuge und Anhänger in die Kontrollen einbeziehen und ein Risikoprofil‑basiertes Auswahlverfahren einführen.
- Bei festgestellten schweren Mängeln kann eine besondere Überprüfung nach § 56 KFG 1967 angeordnet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.