Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über die Umsetzung des Österreich‑USA‑Abkommens zur Zusammenarbeit bei schweren Straftaten, das seit dem 4. Mai 2012 gilt. Er beschreibt rechtliche Grundlagen, technische Regelungen und die benannten Kontaktstellen, weist jedoch darauf hin, dass der operative Datenaustausch bis zum Berichtzeitraum noch nicht begonnen hatte.einfache Mehrheit XXIV 27.06.2013
Bericht
Informatik
Strafrecht
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Das PCSC‑Abkommen trat am 4. Mai 2012 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für den bilateralen Austausch von DNA‑ und Tatortspuren.
- Die österreichische Kontaktstelle prüft nach § 8 Abs. 2 Z 2 Polizeikooperationsgesetz, ob die Weitergabe von Daten schutzwürdige Interessen verletzt, und kann die Übermittlung verweigern.
- Die Durchführungsvereinbarung benennt die nationalen Kontaktstellen beider Länder und legt technische Details, wie maximale Abrufkapazitäten (100 Personen‑Identifizierungen bzw. 40 Tatort‑Spurzuordnungen pro Tag), fest.
- Im Rahmen des Treffer‑/Nichttreffer‑Verfahrens wird nur festgestellt, ob ein entsprechender Datensatz beim Gegenüber existiert; weitere personenbezogene Daten werden erst auf Nachfrage übermittelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.