Überlastung des Verwaltungsgerichtshofs und Reformbedarf 2007

Zusammenfassung

Der Tätigkeitsbericht 2007 des Verwaltungsgerichtshofs zeigt einen starken Anstieg von Beschwerden und offenen Fällen, was die strukturelle Überlastung des Gerichts verdeutlicht. Er fordert die rasche Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, mehr Personal und zusätzliche Räumlichkeiten sowie eine klare gesetzliche Grundlage für Erstinstanzen.
einfache Mehrheit XXIV 30.06.2009
Bericht
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Schwerpunkte

  • Im Jahr 2007 stieg die Zahl der eingehenden Beschwerden um rund 33 % auf 9 924 und die offenen Fälle am Jahresende erreichten 11 286, was die strukturelle Überlastung des Verwaltungsgerichtshofs verdeutlicht.
  • Der Bericht betont, dass das Grundkonzept einer echten Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Stufe – also einer Erstinstanz für Verwaltungsstreitigkeiten – weiterhin unverzögert umgesetzt werden muss.
  • Der Bericht wurde gemäß § 20 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Z. 4 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 beschlossen und fordert gesetzliche Änderungen, um die zweistufige Gerichtsstruktur zu ermöglichen.
  • Personell besteht der VwGH aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, 12 Senatspräsidenten und 49 Hofräten; das nicht‑richterliche Personal umfasst 101 Planstellen, wobei ein zusätzlicher Bedarf von etwa 11 Planstellen (vor allem im wissenschaftlichen Dienst) für die erwartete Asylfall‑Zunahme ab 2009 prognostiziert wird.

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