Zusammenfassung
Der vierte UVP‑Bericht (2009) gibt einen Überblick über die Durchführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes von 2006 bis 2009, inklusive statistischer Auswertungen, EU‑Bezüge und geplanten Novellen.einfache Mehrheit XXIV 23.06.2009
Bericht
Umwelt
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.03.2006 Außer Kraft ab 31.03.2009
- Im Berichtszeitraum wurden 595 UVP‑Feststellungsbescheide erfasst, davon entfielen 81 % auf „keine UVP‑Pflicht“.
- Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Anlagenvorhaben betrug 452 Tage (ca. 15 Monate), für Trassenprojekte etwa 355 Tage (ca. 12 Monate).
- Der Umweltsenat behandelte 75 Verfahren (42 Feststellungs‑, 21 Genehmigungsverfahren) zwischen 2006 und 2009; die meisten Entscheidungen fielen innerhalb der gesetzlichen Fristen.
- Die EU‑Richtlinie und die Espoo‑Konvention wurden in das nationale UVP‑Recht integriert, wobei Österreich mehrere grenzüberschreitende Verfahren (z. B. Stromleitungen, Kernkraftwerke) durchgeführt hat.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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