Zusammenfassung
Der Bericht schlägt vor, die Tätigkeit von Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) zu beschränken und durch neue Qualifikations‑ und Haftungsregeln zu sichern. Ziel ist eine höhere Beratungsqualität und mehr Rechtssicherheit für Kunden.einfache Mehrheit XXIV 08.10.2009
Bericht
Finanzwesen
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Die bisher von FDLA ausgeübten Tätigkeiten dürfen künftig nur im Rahmen der Gewerblichen Vermögensberatung (§ 136a GewO) oder als neu geschaffener Wertpapieragent (§ 94 Z 77 iVm § 136b GewO) erfolgen.
- Gewerbliche Vermögensberater, die als vertraglich gebundene Vermittler (VGV) tätig sind, dürfen nicht gleichzeitig als Mehrfachvermittler für andere Unternehmen arbeiten.
- Die Ausübung als Wertpapieragent ist an einen Befähigungsnachweis gebunden, dessen Voraussetzungen in einer gesonderten Zugangs‑Verordnung geregelt werden.
- Die Haftung für Fehlberatungen wird auf den Konzessionsträger verschärft; bei fehlender Offenlegung des Auftraggebers gilt der Konzessionsträger als Erfüllungsgehilfe.
Dokumente (PDFs)
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