Zusammenfassung
Der Bericht informiert den Nationalrat über die ILO‑Empfehlung 198 zum Arbeitsverhältnis und prüft, dass Österreich bereits alle geforderten Maßnahmen umgesetzt hat, empfiehlt jedoch weitere Leitlinien und Kontrollen.einfache Mehrheit XXIV 12.05.2010
Bericht
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Gesetzgeber definiert das Arbeitsverhältnis im ABGB (§ 1151) als persönliche Dienstleistung für einen anderen gegen Entgelt.
- Die Arbeitsinspektion überwacht die Einhaltung von Schutzvorschriften, unter anderem über das AÜG, das die Überlassung von Arbeitskräften regelt.
- Streitigkeiten über das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses werden von den Arbeits‑ und Sozialgerichten nach § 50 ASGG entschieden.
- Die Arbeitsinspektion darf nur im Rahmen des Arbeitsinspektionsgesetzes (ArbIG) tätig werden; § 3 Abs. 6 begrenzt ihre Aufgaben.
Dokumente (PDFs)
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