Abschaffung der Ausnahme für bäuerliche Katzenhaltung in der Tierhaltungsverordnung
abgestimmt am
10.07.2009
Zusammenfassung
Der Antrag will die Ausnahme für Katzen in bäuerlicher Haltung aus der Tierhaltungsverordnung entfernen und damit sämtliche nicht‑züchtungsrelevanten Katzen zur Kastration verpflichten.
einfache MehrheitXXIV10.07.2009
Andere
Tierschutz
Tiermedizin
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die aktuelle Tierhaltungsverordnung enthält eine Ausnahme, die Katzen in bäuerlicher Haltung von der Kastrationspflicht befreit.
Durch diese Ausnahme entstehen laut Petition mehr Streunerkatzen, Überfüllung von Tierheimen und ein erhöhtes Risiko für Krankheiten wie Leukose oder FIP.
Der Antrag fordert, die Ausnahme vollständig zu streichen und damit alle Katzen – auch solche ohne regelmäßigen Freigang – kastrieren zu lassen, sofern sie nicht zur kontrollierten Zucht genutzt werden.
Der neue Formulierungsvorschlag lautet: „Katzen sind von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern sie nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden.“
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.