Straffreiheit beim Nicht‑Freihalten von zwei Fahrstreifen in 30 km/h‑Wohnzonen
abgestimmt am
10.07.2009
Zusammenfassung
Der Abgeordnete Dietmar Keck fordert, das Nicht‑Freihalten von zwei Fahrstreifen in 30 km/h‑Zonen innerhalb von Wohngebieten straffrei zu machen, um Parkplatz‑Such‑Verkehr, Lärm und Emissionen zu reduzieren.
einfache MehrheitXXIV10.07.2009
Andere
Straßenverkehr
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag will die aktuelle Regelung in § 24 Abs 3 lit. d der StVO ändern, sodass das Nicht‑Freihalten von zwei Fahrstreifen in 30 km/h‑Zonen nicht mehr strafbar ist.
Durch die Straffreiheit soll der Druck auf Anwohner durch Parkplatz‑Such‑Verkehr reduziert werden, weil das Parken auf schmalen Fahrbahnen leichter möglich wird.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Lärm- und Schadstoffbelastungen zu verringern, die durch häufiges Anhalten und Ausparken entstehen.
Der Antrag bezieht sich auf bereits im Linzer Gemeinderat und im Mobilitätsausschuss diskutierte Themen, die bereits als Resolution an die Bundesregierung weitergeleitet wurden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.