Petition zur Teilverkabelung der 380‑kV‑Leitung im Gaisberg‑Nockstein (Salzburg)
abgestimmt am
14.06.2012
Zusammenfassung
Erich Tadler beantragt im November 2011 die Teilverkabelung der geplanten 380‑kV‑Stromleitung im Gaisberg‑Nockstein Gebiet, um das Landschaftsbild, den Naturschutz und die Gesundheit der Anwohner zu schützen. Er verweist auf das Starkstromwegegesetz (§ 100 Abs. 1 GOG) und fordert eine gesetzliche Prüfung sowie eine mögliche Anpassung an technische Entwicklungen, gestützt durch ein schweizerisches Gerichtsurteil, das Erdverkabelungen als machbar ansieht.
einfache MehrheitXXIV14.06.2012
Andere
Elektrizitätsindustrie
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag beruft sich auf das Starkstromwegegesetz (§ 100 Abs. 1 GOG) und fordert, dass die geplante 380‑kV‑Leitung in sensiblen Bereichen (Gaisberg‑Nockstein) unterirdisch verlegt wird, um Landschaft und Gesundheit zu schützen.
Eine Freileitung würde das landschaftlich wertvolle Erholungsgebiet zerschneiden und die Sichtbarkeit von 50‑90 m hohen Masten über das Alpenvorland erzeugen.
Durch bereits vorhandene Mikrowellenstrahlung von über 600 kW sind Anwohner bereits belastet; zusätzliche elektromagnetische Felder einer 380‑kV‑Leitung könnten gesundheitliche Risiken erhöhen.
Ein schweizerisches Höchstgerichts‑Urteil (April 2011) hat bestätigt, dass Teilverkabelungen technisch machbar und sogar kostengünstiger als Freileitungen sein können.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
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