Petition zur Einführung von Familienbeihilfen‑Sanktionen bei Schulschwänzen
abgestimmt am
14.06.2012
Zusammenfassung
Der Grazer Gemeinderat beantragt, den Bundesgesetzgeber zu verpflichten, unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule mit einer Kürzung der Familienbeihilfe zu sanktionieren. Das Vorhaben orientiert sich an französischen Modellen, bei denen das Kindergeld nur bei regelmäßiger Schulteilnahme gezahlt wird.
einfache MehrheitXXIV14.06.2012
Andere
Bildung
partizipative Demokratie
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Die Petition wird gemäß § 100 (1) GOG‑NR beim Nationalrat eingereicht.
Der Dringlichkeitsantrag beruft sich auf § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates.
Das Kernziel ist die Einführung von Sanktionen (z. B. Kürzung der Familienbeihilfe), wenn ein Kind mindestens vier halbe Fehltage pro Monat unentschuldigt fehlt.
Die geplante Regelung orientiert sich an dem französischen Modell, bei dem das Kindergeld erst wieder gezahlt wird, wenn das Kind einen Monat regelmäßig die Schule besucht.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
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