Petition zur Ergänzung des Stalking‑Paragraphen zugunsten von Grundrechten
abgestimmt am
29.03.2012
Zusammenfassung
Die Petition vom 01.12.2011 verlangt eine Ergänzung des § 107a StGB, um Handlungen, die aus Meinungs‑, Religions‑ oder Versammlungsfreiheit erfolgen und nicht in die private Lebensführung eingreifen, von der Strafbarkeit auszunehmen.
einfache MehrheitXXIV29.03.2012
Andere
Strafrecht
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Petition fordert, dem § 107a StGB einen neuen Absatz 3 hinzuzufügen, der Handlungen, die im Rahmen von Meinungs‑, Religions‑ oder Versammlungsfreiheit erfolgen und nicht in die private Lebensführung eingreifen, von der Strafbarkeit ausnimmt.
Die Petition wird gem. § 100 (1) GOG‑NR eingereicht, das das Verfahren für Petitionen zum Nationalrat regelt.
Der Auslöser war ein Urteil vom 4. April 2011, bei dem vier katholische Lebensschützer wegen Stalkings eines Abtreibungsarztes verurteilt wurden, obwohl sie nur beteten und Informationsmaterial verteilten.
Die Unterzeichner werfen der Staatsanwaltschaft Graz sowie dem Bundesministerium für Justiz Amtsmissbrauch vor, weil die Verfolgung ihrer friedlichen Aktionen ihrer Ansicht nach Grundrechtsverletzungen darstellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.