Begrenzung von Überziehungszinsen und Mahngebühren auf Girokonten
abgestimmt am
30.01.2013
Zusammenfassung
Der Gemeinderat von Graz fordert, dass Überziehungszinsen für Girokonten maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzins liegen und dass Mahn‑ sowie Bearbeitungsgebühren begrenzt werden sollen.
einfache MehrheitXXIV30.01.2013
Andere
Finanzwesen
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass Überziehungszinsen höchstens fünf Prozentpunkte über dem aktuellen Leitzins liegen dürfen (derzeit etwa 6 %).
Bearbeitungs‑ und Mahngebühren sollen gesetzlich begrenzt werden, um unverhältnismäßige Kosten für Kontoinhaber zu verhindern.
Der Antrag beruft sich auf die Studie der steirischen Arbeiterkammer, die überhöhte Zinsen und Gebühren nachweist.
Der Gesetzentwurf soll Verbraucherschutz stärken und soziale Gerechtigkeit fördern, indem er die finanzielle Belastung von Menschen mit geringem Einkommen reduziert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.