Kinder und Jugendliche als Lärmquelle gesetzlich ausnehmen
abgestimmt am
14.06.2012
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Kinder‑ und Jugendgeräusche nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gelten und keine Klagen wegen solcher Geräusche mehr möglich sind. Er beruft sich auf ein deutsches Vorbild und will die österreichische Regierung sowie den Nationalrat zu einer entsprechenden Regelung auffordern.
einfache MehrheitXXIV14.06.2012
Andere
Familie
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag beruft sich auf die Geschäftsordnung des Nationalrates (§ 100 (1) GOG‑NR), um die formale Einreichung der Petition zu legitimieren.
Kinder‑ und Jugendgeräusche sollen rechtlich nicht mehr als schädliche Lärmquelle gelten.
Gerichte sollen künftig keine Klagen wegen Kinder‑ oder Jugendlärms mehr zulassen.
Der Antrag orientiert sich am deutschen Bundestagsbeschluss vom 26.05.2011, der eine ähnliche Ausnahme eingeführt hat.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.