Petition für vollen Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen
abgestimmt am
14.06.2012
Zusammenfassung
Die Petition verlangt, dass Personen, die in einem Strafverfahren freigesprochen werden, eine vollständige Erstattung ihrer Verteidiger‑ und Verfahrenskosten erhalten, weil die aktuellen Höchstbeträge von 500 € bis 5.000 € die tatsächlichen Kosten stark unterschreiten.
einfache MehrheitXXIV14.06.2012
Andere
Notar
Rechtsanwalt
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Petition wurde gemäß § 100 Abs. 1 GOG‑NR formell eingereicht und bittet um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.
Nach § 393 a StPO erhalten freigesprochene Personen nur pauschale Höchstbeträge (500 € bis 5.000 €), die in vielen Fällen die tatsächlichen Kosten bei weitem unterschreiten.
Einzelfälle zeigen, dass Verteidigerkosten bis zu ca. 400.000 € betragen können, wodurch Betroffene oft finanziell ruiniert werden.
Zusätzlich wird gefordert, die Kopiergebühren für Akten (derzeit 1 € pro Blatt) zu senken, da diese den Rechtszugang ebenfalls erschweren.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.