Erdkabel statt Freileitungen für Villach und Finkenstein
abgestimmt am
14.06.2012
Zusammenfassung
Die Petition fordert das Parlament, ein neues Gesetz zu beschließen, das neue Hochspannungsleitungen ab 110 kV grundsätzlich als Erdkabel vorschreibt und für höhere Spannungen Pilotprojekte in sensiblen Gebieten vorsieht. Bis zum Inkrafttreten soll ein Moratorium für neue Freileitungen gelten, und aktuelle Genehmigungsverfahren sollen zugunsten von Erdkabeln ausgelegt werden.
einfache MehrheitXXIV14.06.2012
Andere
Elektrizitätsindustrie
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Ein neues Gesetz oder eine Novelle des Starkstromwegegesetzes soll festlegen, dass neue Hochspannungsleitungen ab 110 kV grundsätzlich als Erdkabel verlegt werden müssen.
Für Höchstspannungsleitungen (220‑380 kV) soll ein Pilotprojekt‑Programm geschaffen werden, das in besonders sensiblen Gebieten (z. B. nahe Wohnbebauungen, kulturell wertvolle Landschaften) ebenfalls Erdkabel vorsieht.
Bis das Gesetz in Kraft tritt, sollen die Netzbetreiber politisch gedrängt werden, keine neuen Freileitungen zu bauen, sofern die Stromversorgung nicht unmittelbar gefährdet ist.
Bei laufenden Genehmigungsverfahren soll der Ermessensspielraum genutzt werden, um Erdkabel‑Optionen zu bevorzugen und die Öffentlichkeit stärker einzubeziehen.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
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