Petition zur Mitbenutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge
abgestimmt am
21.03.2013
Zusammenfassung
Die Petition verlangt, dass einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder die innerstädtischen Busspuren nutzen dürfen, um den Verkehr zu entlasten und die Umweltbelastung zu senken.
einfache MehrheitXXIV21.03.2013
Andere
Straßenverkehr
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Petition beruft sich auf die Geschäftsordnung des Nationalrates (§ 100 Abs. 1 GOG‑NR) und fordert ein offizielles Verfahren zur Änderung der Rechtslage.
Derzeit verbietet § 12 Abs. 5 StVO das Befahren von Busspuren durch einspurige Fahrzeuge.
Durch die Einführung einer vorgezogenen Haltelinie (§ 9 Abs. 3 4a StVO) könnten einspurige Fahrzeuge die Busspur sicher passieren, ohne den Linienverkehr zu behindern.
Die Unterzeichner fordern, dass Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam eine einheitliche Regelung schaffen, die das Vorbeifahren von einspurigen Fahrzeugen an angehaltenen Bussen erlaubt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.