Anerkennung von Hebammen‑Untersuchungen im Mutter‑Kind‑Pass
abgestimmt am
21.03.2013
Zusammenfassung
Die Petition fordert, dass Untersuchungen im Mutter‑Kind‑Pass künftig auch von Hebammen durchgeführt und anerkannt werden, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die finanzielle Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes zu verhindern.
einfache MehrheitXXIV21.03.2013
Andere
Ausweis
Familie
Gesundheit
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Ziel ist die gesetzliche Anerkennung von Hebammen‑Untersuchungen im Mutter‑Kind‑Pass.
Derzeit führt die Nicht‑Anerkennung dazu, dass das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat des Kindes nur halb ausgezahlt wird.
Die Gleichstellung von Hebammen‑ und Ärzt*innen‑Vorsorge entspricht dem EU‑Recht und dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Über 1 300 Bürger*innen unterstützen die Initiative, was die gesellschaftliche Relevanz des Anliegens unterstreicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.