Die Petition fordert, dass die Geburt eines Kindes mit Behinderung nicht als Schadensfall behandelt wird und kritisiert ein Oberstgerichtsurteil, das Ärzte zu umfangreichen Untersuchungen verpflichtet.
einfache MehrheitXXIV29.01.2010
Andere
Bürgerliches Recht
Mensch mit Behinderung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Petition fordert, dass die Geburt eines behinderten Kindes nicht als Schaden im Sinne des Zivilrechts gilt.
Sie kritisiert das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtshofs, das Ärzte verpflichtet, bei Verdacht auf Behinderung umfangreiche Untersuchungen vorzunehmen und damit potenziell haftbar zu machen.
Die Petentin beruft sich auf das Regierungsprogramm 2009‑2013, das die Gleichwertigkeit aller Kinder betont, und verlangt eine schnelle gesetzliche Umsetzung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.