Zusammenfassung
Die Petition fordert ein eigenständiges Anti‑Mobbing‑Gesetz, das Mobbing als Straftat definiert, höhere Strafen, Beweiserleichterungen und Entschädigungen für Opfer vorsieht.einfache Mehrheit XXIV 14.06.2013
Andere
Informatik
Strafrecht
Arbeitsrecht
partizipative Demokratie
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Antragsteller weist darauf hin, dass bereits ein parlamentarisches Verfahren (§ 100 Abs. 1 GOG‑NR) genutzt wurde, um die Petition einzureichen.
- Mobbing betrifft rund 2,4 % der Erwerbstätigen (ca. 93 000 Personen) und führt zu hohen gesundheitlichen und ökonomischen Folgekosten.
- Ein Anti‑Mobbing‑Gesetz soll Mobbing als eigenständige Straftat definieren, mit klaren Strafrahmen, Beweiserleichterungen für Opfer und einer Mindestverjährungsfrist von fünf Jahren.
- Das Gesetz soll Entschädigungen für Betroffene, Widerruf ehrverletzender Äußerungen und verstärkte Präventionsmaßnahmen vorsehen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.