Einrichtung eines monatlichen Gerichtstags für Arbeits‑ und Sozialrecht in St. Johann im Pongau
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Die Petition verlangt einen monatlichen Gerichtstag für Arbeits‑ und Sozialrecht am Bezirksgericht St. Johann im Pongau, weil dort mehr Fälle bearbeitet werden und die Anfahrtswege nach Salzburg deutlich länger sind als im benachbarten Pinzgau.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Andere
Gerichtswesen
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Petition beruft sich auf § 100 Abs. 1 Z 1 GOG, der die Möglichkeit einer gerichtlichen Behandlung von Arbeits‑ und Sozialrechtssachen regelt.
Derzeit gibt es am Bezirksgericht St. Johann im Pongau keinen eigenen Gerichtstag, obwohl dort jährlich mehr Verfahren bearbeitet werden als im benachbarten Pinzgau.
Arbeitnehmende aus dem Pongau müssen aktuell etwa 70–100 km nach Salzburg fahren, um dort ihre Fälle zu verhandeln, was im Vergleich zu den kürzeren Anfahrtswegen im Pinzgau (50–60 km) eine Benachteiligung darstellt.
Die Petition fordert die Bundesministerin für Justiz auf, die Gerichtstagsverordnung zu ändern, sodass am Bezirksgericht St. Johann im Pongau monatlich ein fester Gerichtstag eingerichtet wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.